RISE Implantateregister  – Ihre Anbindung ans IRD

Sie haben die Wahl: die zwei benutzerfreundlichen Anbindungslösungen ans 
Implantateregister Deutschland (IRD) von RISE.

RISE Implantateregister auf einen Blick

  • Nationale Erfassung für mehr Sicherheit: Seit 2020 ist das nationale Implantateregister (IRD) gesetzlich verankert. Ziel ist die zentrale Erfassung aller eingesetzten Implantate, um die Qualität und Sicherheit nachhaltig zu verbessern. Künftig sollen die gewonnenen Daten als Maßstab für neue Standards dienen. Gesetzliche Verordnungen werden die rechtlichen Grundlagen des Registers weiter ausbauen.
  • Verlässliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Seit Juli 2024 melden Gesundheitseinrichtungen Implantate direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Registerstelle (RST). Zudem werden regelmäßig Daten an die Vertrauensstelle übermittelt.
  • Effiziente Prozesse durch digitale Meldung: Die Meldebestätigung über die TI erleichtert die notwendigen Abrechnungsprozesse und sorgt für eine reibungslose Dokumentation im Register.

Das erwartet Sie mit dem RISE Implantateregister

  • Direkte Anbindung an das Implantateregister Deutschland

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ohne technische Komplexität

  • Halbjährliche Meldung des Vitalstatus und der Versicherungswechsel

  • Klares Funktionsdesign für eine schnelle, benutzerfreundliche Umsetzung

  • Flexibilität beim Senden und Empfangen anlassbezogener Meldungen außerhalb der regulären Intervalle

So gelingt Ihre Anbindung mit RISE

  • Anbindung an das IRD

    Die Anbindung erfolgt über eine TI-konforme Schnittstelle. Für diese Schnittstelle hat RISE mit ihren beiden hochfunktionalen Komponenten, darunter das RISE Cockpit, jeweils die passgenaue Lösung für unterschiedliche Bedürfnisse entwickelt.

  • Authentifizieren & Signieren

    Die zwei IRD-Anbindungslösungen von RISE setzen auf das bewährte TI-Grundgerüst aus KVS-Router sowie RISE Basis-Consumer. Während der KVS-Router das Senden, Verschlüsseln und Signieren der Daten übernimmt, authentifiziert und signiert der Basis-Consumer.

Zwei IRD-Anbindungslösungen von RISE

Das RISE Implantateregister bietet Ihnen zwei passgenaue Lösungen, die Sie ganz nach Ihren Anforderungen wählen können:

Vollversion

  • Übermittlung von Vitalstatus-Daten, Versicherungswechseln sowie anlassbezogene 
Ad-hoc-Meldungen
  • Optimierung des Meldeablaufs durch das Backend, das IRD-Modul und die intuitive Oberfläche

Kernversion

  • Nahtloser IRD-Datenversand an die verantwortlichen Stellen über das Backend Ihrer Systemlandschaft

Häufige Fragen rund um das Thema RISE Implantateregister

Für alle Implantatsträger soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.

In einem zentralen Register sollen alle eingesetzten Implantate geführt werden, um aus den gewonnenen Daten Qualitätsstandards zu erhöhen. Hierzu wurde das Implantateregister-Gesetz 2020 verabschiedet und in den folgenden Jahren durch Verordnungen spezifiziert. Gesundheitseinrichtungen sollen innerhalb der TI an eine Registerstelle melden, wenn sie ein Implantat eingesetzt haben. War die Einreichung erfolgreich, erhalten diese eine Meldebestätigung, welche zur Abrechnung mit dem Kostenträger des Versicherten notwendig ist.

Krankenversicherungen, sowohl private als auch gesetzliche, sind verpflichtet, regelmäßige und ad-hoc-Meldungen zu den Vitaldaten ihrer Implantatsträger an die Vertrauensstelle zu übermitteln.

Mit dem RISE Implantateregister können unsere Kunden die folgenden Meldungen vornehmen:

  • den Vitalstatus ihrer Versicherten mit Implantat (lebend, verstorben, unbekannt)
  • einen Versicherungswechsel ihres Versicherten mit Implantat

Das RISE Implantateregister bietet zwei passgenaue Lösungsmöglichkeiten:

  • Kernversion: Eine technische Backend-Lösung mit Schnittstelle zum IRD, direkt an ein Kontoverwaltungssystem angebunden
  • Vollversion: Ein robustes Backend, inklusive IRD-Modul mit Schnittstelle zum IRD und intuitiver Benutzeroberfläche für den Sachbearbeiter der Krankenversicherung

Sowohl für die Vollversion als auch für die Kernversion sind einige Vorbedingungen zu erfüllen:

Anbindung an das KVnr. ITSG durch die Krankenversicherung: Dies ist erforderlich für das bedarfsorientierte Erstellen von KVnrs. Ohne eine Krankenversichertennummer kann keine Meldung an das Implantateregister erfolgen.

Beide Anbindungslösungen setzen auf das bewährte TI-Grundgerüst aus KVS-Router sowie Basis Consumer – beide Produkte können von RISE bezogen werden. Während der KVS-Router das Senden, Verschlüsseln und Signieren der Daten übernimmt, authentifiziert und signiert der Basis Consumer.

Die erste halbjährliche Meldung muss von der Krankenkversicherung an die Vertrauensstelle spätestens bis zum 30. Juni 2025 erfolgenn. Danach wird diese Meldung immer im März und September fortgesetzt.

Aktuell (Stand: 27. März 2025) gibt es keine verbindliche Festlegung der Vertrauensstelle (VST) zur Meldefrequenz der Krankenversicherungen/Kostenträger.

Der PKV-Verband empfiehlt beispielsweise, täglich abzufragen, ob ad-hoc-Mitteilungen vom IRD vorliegen.

Es betrifft die folgenden meldepflichtigen Implantate:

  • Brustimplantate seit dem 01.07.2024
  • Gelenkendoprothesen (für Hüfte, Knie, Schulter, Ellenbogen und Sprunggelenk) seit 01.01.2025

Zukünftig werden die folgenden Implantate meldepflichtig:

  • Herzklappen und andere kardiale Implantate
  • Implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher
  • Neurostimulatoren
  • Cochlea-Implantate
  • Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen
  • Stents

Nein, eine Meldung zum Versicherungswechsel ist nur dann erfolgreich wenn beide Krankenversicherungen beim Implantateregister registriert sind.

Eine mögliche Lösung besteht darin, dass die Krankenversicherung die Registrierung nachholen muss.

Einige Tage später erhält die Krankenversicherung eine Rückmeldung über ihre SendungsID:

  • Leer = keine Fehler
  • Mit Inhalt = Fehler vorhanden

Aus Datenschutzgründen gibt die Vertrauensstelle bewusst keine Details zu den Fehlern preis. Sie möchte vermeiden, Informationen zu liefern, die potenziell eine Angriffsfläche für mögliche Bedrohungen des Implantatregisters Deutschland darstellen könnten.

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