RISE Implantateregister – Ihre Anbindung ans IRD
Sie haben die Wahl: die zwei benutzerfreundlichen Anbindungslösungen ans Implantateregister Deutschland (IRD) von RISE.
RISE Implantateregister – Ihre Anbindung ans IRD
Sie haben die Wahl: die zwei benutzerfreundlichen Anbindungslösungen ans Implantateregister Deutschland (IRD) von RISE.
Direkte Anbindung an das Implantateregister Deutschland
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ohne technische Komplexität
Halbjährliche Meldung des Vitalstatus und der Versicherungswechsel
Klares Funktionsdesign für eine schnelle, benutzerfreundliche Umsetzung
Flexibilität beim Senden und Empfangen anlassbezogener Meldungen außerhalb der regulären Intervalle
Das RISE Implantateregister bietet Ihnen zwei passgenaue Lösungen, die Sie ganz nach Ihren Anforderungen wählen können:
Für alle Implantatsträger soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.
In einem zentralen Register sollen alle eingesetzten Implantate geführt werden, um aus den gewonnenen Daten Qualitätsstandards zu erhöhen. Hierzu wurde das Implantateregister-Gesetz 2020 verabschiedet und in den folgenden Jahren durch Verordnungen spezifiziert. Gesundheitseinrichtungen sollen innerhalb der TI an eine Registerstelle melden, wenn sie ein Implantat eingesetzt haben. War die Einreichung erfolgreich, erhalten diese eine Meldebestätigung, welche zur Abrechnung mit dem Kostenträger des Versicherten notwendig ist.
Krankenversicherungen, sowohl private als auch gesetzliche, sind verpflichtet, regelmäßige und ad-hoc-Meldungen zu den Vitaldaten ihrer Implantatsträger an die Vertrauensstelle zu übermitteln.
Mit dem RISE Implantateregister können unsere Kunden die folgenden Meldungen vornehmen:
Das RISE Implantateregister bietet zwei passgenaue Lösungsmöglichkeiten:
Sowohl für die Vollversion als auch für die Kernversion sind einige Vorbedingungen zu erfüllen:
Anbindung an das KVnr. ITSG durch die Krankenversicherung: Dies ist erforderlich für das bedarfsorientierte Erstellen von KVnrs. Ohne eine Krankenversichertennummer kann keine Meldung an das Implantateregister erfolgen.
Beide Anbindungslösungen setzen auf das bewährte TI-Grundgerüst aus KVS-Router sowie Basis Consumer – beide Produkte können von RISE bezogen werden. Während der KVS-Router das Senden, Verschlüsseln und Signieren der Daten übernimmt, authentifiziert und signiert der Basis Consumer.
Die erste halbjährliche Meldung muss von der Krankenkversicherung an die Vertrauensstelle spätestens bis zum 30. Juni 2025 erfolgenn. Danach wird diese Meldung immer im März und September fortgesetzt.
Aktuell (Stand: 27. März 2025) gibt es keine verbindliche Festlegung der Vertrauensstelle (VST) zur Meldefrequenz der Krankenversicherungen/Kostenträger.
Der PKV-Verband empfiehlt beispielsweise, täglich abzufragen, ob ad-hoc-Mitteilungen vom IRD vorliegen.
Es betrifft die folgenden meldepflichtigen Implantate:
Zukünftig werden die folgenden Implantate meldepflichtig:
Nein, eine Meldung zum Versicherungswechsel ist nur dann erfolgreich wenn beide Krankenversicherungen beim Implantateregister registriert sind.
Eine mögliche Lösung besteht darin, dass die Krankenversicherung die Registrierung nachholen muss.
Einige Tage später erhält die Krankenversicherung eine Rückmeldung über ihre SendungsID:
Aus Datenschutzgründen gibt die Vertrauensstelle bewusst keine Details zu den Fehlern preis. Sie möchte vermeiden, Informationen zu liefern, die potenziell eine Angriffsfläche für mögliche Bedrohungen des Implantatregisters Deutschland darstellen könnten.
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